Simson Fahrzeuge aus DDR-Produktion stellen eine einmalige Besonderheit dar, denn sie dürfen auch heute noch legal 60 km/h fahren.
Seit den 80er Jahren durften 50ccm Mokicks in der BRD nur noch 50 km/h fahren (vorher war diese Klasse “offen” d.h. die einzige Begrenzung hieß „50ccm“, aber Leistung/Geschwindigkeit offen). Die große Zeit von Kreidler, Zündapp und Hercules.
Seit 1998 gibt es nun diesen unsinnigen EU-Führerschein, der die Höchstgeschindigkeit in der 50ccm-Klasse auf nur noch 45 km/h! beschränkt. Man fragt sich unwillkürlich welche weltfremden Politiker sich diesen Blödsinn ausgedacht haben. Wer solche Beschlüsse faßt, kann in seinem Leben noch nie auf so einem Verkehrshindernis unterwegs gewesen sein! Da das auch sonst niemand will, werden diese Plastik bezogenen Zwiebacksägen (auch Scooter genannt) natürlich mehr oder weniger fachmännisch getunt, damit man wenigstens in der Stadt im fließenden Verkehr mithalten kann. Als Folge fahren etliche dieser EU-Mißgeburten ohne Versicherungsschutz durch die Gegend. War das das Ziel unserer Politiker?
Daraus ergibt sich folgendes: DDR-Simsons niemals verschrotten! Solange der Rahmen noch zu verwenden ist (Fahrgestell-Nr. und Typschild noch entzifferbar), kann eine ansonsten noch so schrottreife Simson immer noch zum Aufbau eines 60 km/h Fahrzeugs dienen. Man kann einen alten DDR-Rahmen nehmen und sich mit Neuteilen daraus ein neues 60 km/h Mokick aufbauen. Aufgrund des Herstellungsdatums der Rahmennummer und des Einigungsvertrages wird es als 60 km/h DDR-Fahrzeug gewertet. Also eine vorhandene DDR-Simson nicht auf den Schrottplatz fahren, sondern sie als Restaurationsobjekt oder 60 km/h Rahmenspender in die Zeitung, ebay,Tauschbörse etc. stellen!
Selbst wenn der Rahmen verzogen / irreparabel sein sollte, ist es immer noch möglich ihn gegen ein intaktes Exemplar aus der letzten Produktion bzw. im Falle der S51 gegen ein Neuteil auszutauschen. Beim TÜV wird lediglich der Austausch des Rahmens in die Papiere aufgenommen, damit ersichtlich ist, warum das Fahrzeug einen „falschen“ (genauer: eine andere Rahmennummer) Rahmen hat. Das Fahrzeug ist aber immer noch das Alte und somit müßte es weiterhin als 60 km/h Fahrzeug gelten.
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